Welches sind die Vorteile von der Katzenbetreuung Zuhause gegenüber der Katzenpension?
. Die Betreuung in gewohntem Umfeld des Büsis ist sorgen- und stressfrei
. Es ist kein Transport (Bringen und Abholen) notwendig
. Das gewohnte Futter und Katzenstreu ist vorhanden
. Freigänger genießen weiterhin ihren Freigang
. Das Büsi benötigt keine Anpassungszeit an Tierpensionsbewohner
. Auf Ihren Wunsch bekommen Sie täglich per Telefon oder E-Mail Infos wie es Ihrem Büsi geht
Kann ich La Gattara unverbindlich für ein Kennenlernen treffen?
Ja, sehr gerne. Vor der Betreuung komme ich zu Ihnen nach Hause. Wir führen ein unverbindliches Gespräch, bei dem auch ein gegenseitiges Kennenlernen von Mensch und Büsi stattfindet. Es werden die wichtigsten Punkte, Wünsche und Vorlieben bezüglich der Betreuung besprochen. Selbstverständlich besteht danach die Möglichkeit den Auftrag zur Betreuung (gegenseitig) abzulehnen. Dieses Treffen ist kostenlos.
Wie lange ist die Betreuungsdauer pro Besuch?
Die Betreuungsdauer für einen Besuch beträgt mind. 30 bis 40 Minuten. Dabei richte ich mich nach den Tieren und nicht nach der Uhr.
Wie oft kommt La Gattara zu Besuch?
Im Preis inbegriffen ist 1 Besuch pro Tag an 7 Tage die Woche.
Auch 2x tägliche Betreuung ist möglich, wird jedoch zusätzlich mit CHF 20.- bis 10km Anfahrtsweg, CHF 30.- bis 20km Anfahrtsweg verrechnet.
Betreuen Sie auch andere Kleintiere?
Auf Anfrage betreue ich auch gerne Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel und Aquarientiere.
Woher weiss ich wie es meinem Büsi während meiner Abwesenheit geht ?
Auf Wunsch informiere ich Sie täglich per Telefon (SMS) oder E-Mail über das Wohlbefinden Ihres Büsis. Zeigt es mir eine Verhaltensauffälligkeit, würde ich mich sofort mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gibt es Wochenend- oder Feiertagszuschläge ?
Nein, die Tagesansätze gelten pro Besuch und sind unabhängig von Wochenend- oder Feiertagen.
Ich wohne ausserhalb des Einzugsgebietes. Kann ich La Gattara trotzdem buchen?
Gerne können Sie mich unverbindlich anfragen. Mein Einsatzgebiet umfasst einen Radius von 10km ab Murzelen / Innerberg.
Bei einem Anfahrtsweg bis 20km werde ich pro Besuch CHF 40.- berechnen.
Wie sind Haftung und Sorgfaltspflicht geregelt?
Sollte das Büsi während der Dauer des Betreuungsauftrages infolge von Alter, Krankheit oder Unfall sterben, wird keine Haftung seitens La Gattara übernommen.
Bei Freigängern, die während der Betreuung nicht mehr nach Hause zurückkehren, wird ebenfalls jede Haftung abgelehnt. Auf Wunsch wird jedoch umgehend eine Vermisstenmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) aufgegeben.
La Gattara haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die während einer Auftragserfüllung infolge grober Sorgfaltspflichtsverletzung entstanden sind. In diesem Falle tritt die Haftpflichtversicherung von La Gattara, ausschliesslich im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen, ein.
Entsteht dem Auftraggeber ein Schaden, aufgrund nicht ausreichender, irreführender oder falscher Information im Rahmen des Auftrage an La Gattara, lehnt La Gattara jegliche Haftung ab.
Eigentum des Kunden, insbesondere Wertsachen, sind vom Kunden zu versichern. Eine Haftung seitens La Gattara für fehlende Gegenstände (z.B. im Falle eines Zutritts durch Dritte, Einbruch, u.a.) ist ausgeschlossen.